Heizungsförderung
Die Förderung von Heizungen erfolgt seit 2024 nicht mehr über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), sondern über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dies betrifft insbesondere die Förderung des Einbaus klimafreundlicher Heizungsanlagen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
KFW Förderung
Die KfW fördert den Übergang zu erneuerbaren Energien im Heizungsbereich mit attraktiven Zuschüssen. Eine Grundförderung von bis zu 30 % der Kosten kann durch Boni wie den Klimageschwindigkeits-Bonus und den Einkommensbonus auf bis zu 70 % erhöht werden. Besonders gefördert werden regenerative Heizsysteme wie Wärmepumpen und Biomasseheizungen. Die Antragstellung erfolgt einfach online über das Portal „Meine KfW“, wo auch die erforderlichen Nachweise eingereicht werden müssen. Fachfirmen sind erforderlich, um die Anforderungen zu erfüllen und die Anträge zu bestätigen.


Was wird gefördert?
-
Biomasseheizung
-
EE-Hybridheizung
-
EE-Hybridheizung mit Biomasse
-
Solarthermie
-
Pelletheizung
-
Anschluss an ein Wärme/Gebäudenetz
-
Einrichtung/Erweiterung des Gebäudenetzanschlusses
